Informationen zu Corona

Informationen zu Corona

Krankmeldungen

An der Regelung zur Krankmeldung Ihres Kindes hat sich durch den Unterricht auf Distanz nichts geändert.

Sollte Ihr Kind erkranken, teilen Sie uns dies bitte auch bei Unterricht auf Distanz bis 07:40 Uhr telefonisch mit. Sie erreichen unser Sekretariat unter der Telefonnummer 05231-70920. 


Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne

Eine aktuelle Übersicht (Stand 4. Februar 2022) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  mit Informationen für Eltern von Schulkindern im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne finden Sie hier.


Regelung zur Maskenpflicht ab dem 02.12.2021

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.


Das teilt uns das Ministerium mit einer Schulmail vom 01.12.2021 mit. Weiterhin heißt es darin:


  • Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
  • Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.


In der Schulmail vom 01.12.2021 geht das Ministerium noch auf einige häufiger gestellte Nachfragen von Schulen, Lehrer- und Elternverbänden ein.


Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird dreimal pro Woche mit Antigen-Selbsttests in der Schule getestet. Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.


Schulbetrieb nach den Herbstferien

Nach den Herbstfreien werden die schon bislang in unserer Schule durchgeführten Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler und für die in Präsenz tätigen Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, dreimal pro Woche nach dem bekannten Plan bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen.

Als Schulleitung bitten wir Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte daher: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies wäre ein zusätzlicher, freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen - so der Planungsstand - mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht bestünde dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.


Neuregelung der Quarantäne und erweiterte Testung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die Quarantäne wird sich ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränken. Nur in Ausnahmefällen werden enge Kontaktpersonen ebenfalls durch das zuständige Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt.
Ab sofort können Kontaktpersonen durch einen negativen PCR-Test, der frühestens nach dem fünften Tag in Quarantäne vorgenommen werden darf, wieder den Unterricht besuchen.


WICHTIG: Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ebenfalls ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Das negative PCR-Testergebnis ist einmal im Sekretariat vorzulegen.

​Ab dem 20.09.2021 wird es eine dreimalige Testung der - nicht immunisierten - Schülerinnen und Schüler pro Woche jeweils montags, mittwochs und freitags geben.

Mit freundlichen Grüßen 

A. Nolte und S. Engel


Maskenpflicht auf dem Schulhof entfällt ab 21.06.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,


das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat uns heute per SchulMail mitgeteilt, dass die Coronabetreuungsverordnung aufgrund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen kurzfristig angepasst wird und daher ab Montag, 21. Juni 2021, die folgenden Regelungen gelten:


  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schule, insbesondere auf dem Schul- und Pausenhof sowie auf Sportanlagen.
  • Innerhalb des Gebäudes, also in Klassen- und Kursräumen, in der Sporthalle, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort.
  • Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
  • Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb des Gebäudes von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.


Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Nolte und Stefan Engel  


Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

Wir beenden die Phase des Wechselunterrichts und kehren zum vollständigen Präsenzunterricht zurück.
Bitte beachten Sie, dass am 03.06.2021 (Fronleichnam) und am 04.06.2021 (Beweglicher Ferientag) unterrichtsfrei ist.


Wochenplanung vom 24.05. bis zum 28.05.2021

in der kommenden Woche vom 24.05. bis zum 28.05.2021 findet am Pfingstmontag und dem anschließenden Ferientag kein Unterricht statt. Am darauffolgenden Mittwoch findet aufgrund der mündlichen Abiturprüfungen kein Unterricht in Präsenz statt, es können aber Aufgaben im Rahmen des Wochenplans gestellt werden. Die Klausuren in den Stufen EF und Q1 werden aber vor Ort durchgeführt und auch die Berufsfelderkundung den 9. Klassen findet statt.

 

Am Donnerstag findet der Präsenzunterricht im Wechselmodell (1. Gruppe A bis … ) für die Stufen 5 bis EF von der 1. bis zur 6. Std. statt. Für die 7. bis 9. Stunde können auch Aufgaben gestellt werden. Die Stufe Q1 hat wie gehabt von der 1. Stunde bis zur 6. Stunde Unterricht in Vollpräsenz. 

 

Am Freitag findet der Unterricht für die zweite Wechselgruppe (… bis Z) normal und für die Q1 in Vollpräsenz statt. 

 

Am Donnerstag und Freitag werden Selbsttestungen durchgeführt.


  • Mo: Feiertag
  • Di: Ferien
  • Mi: mündliches Abitur Q2, für Jgst. 5 – Q1 kein Präsenzunterricht, EF und Q1 Klausuren sowie Berufsfelderkundung in Klassen 9 finden statt
  • Do: ab 13:00 Uhr mündliches Abitur Q2, ab 13:00 Uhr unterrichtsfrei für Jgst. 5 – Q1
  • Fr: regulärer Wechselunterricht für Jgst. 5 – EF, Q1 in Präsenz


Getestet wird am Do. und Fr.


Weiterhin Wechselunterricht vom 10.05. - 12.05.2021

Die Inzidenzwerte des Kreises Lippe liegen derzeit so, dass weiterhin Wechselunterricht stattfinden kann.


Das heißt für die kommende Woche vom 10.05. bis zum Mittwoch 12.05.2021 (Do: Feiertag, Fr: Ferientag):
 

Wechselunterricht für Stufen 5 bis EF in Gruppen:

  • Gruppe 2 (Buchstabe ... bis Z): Mo, Mi
  • Gruppe 1 (Buchstabe A bis ...): Di

 

Der Unterricht der Stufe Q1 bzw. die Prüfungen der Stufe Q2 finden wie bisher in Präsenz statt.

 

Die verpflichtenden Selbsttests werden durchgeführt für die

  • Klassen 5 bis 9: Mo, Di, Mi, jeweils in der 1. Std.
  • Stufe EF: Mo, Di, Mi, jeweils in der 1. Std. 
    Sollte in der 1. Std. eine Klausur geschrieben werden, dann wird in der 3. Std. getestet:
  • Di. 11.05.  3. Std.
  • Mi. 12.05.  3. Std.
  • Stufe Q1: Mi 5. Std. (RL-PL-Kurse) .

 

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird Montag bis Mittwoch fortgeführt. Schreiben Sie zur Anmeldung eine Mail an sekretariat@leopoldinum.nrw.schule. Zusätzlich zur Notbetreuung wird auch die sogenannte pädagogische Betreuung fortgeführt. Auf Initiative der Schulleitung können dort Schülerinnen und Schüler aller Klassen ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten, wenn sie zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können.


Neuerungen CoronaSchVO und CoronaBetrVO

Das Land NRW hat seine Coronaverordnungen geändert. Die Änderung in der Coronaschutzverordnung enthält die Regelung, dass die bisher geltende Testpflicht für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler ab Montag 03.05.2021 für diejenigen entfällt, die


  • seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben.
  • einen positiven PCR-Test vorlegen, der älter als 28 Tage, höchstens aber sechs Monate alt ist.
  • einen positiven älteren PCR-Test plus eine Impfung (mind. 14 Tage zurückliegend) haben.

Start in den Wechselunterricht ab Montag, 03.05.202

Das Gesundheitsministerium hat dem Kreis Lippe in einer Allgemeinverfügung  die Freigabe erteilt, ab Montag, 03.05.2021 in den Wechselunterricht gehen zu dürfen.


Das heißt für die kommende Woche vom 03.05. bis zum 07.05.2021:
 

Stufen 5 bis EF in Gruppen:

  • Gruppe 1 (Buchstabe A bis ...): Mo, Mi, Fr
  • Gruppe 2 (Buchstabe ... bis Z): Di, Do

 

Der Unterricht der Stufe Q1 bzw. die Abiturklausuren der Stufe Q2 finden wie bisher in Präsenz statt.

 

Die verpflichtenden Selbsttests werden durchgeführt für die

  • Klassen 5 bis 9: Mo, Di, Mi, Do, jeweils in der 1. Std.
  • Stufe EF: Mo, Di, Mi, Do, jeweils in der 1. Std.
  • Stufe Q1: Mi 5. Std. (RL-PL-Kurse) und Fr 1. Std. (Heim-LK).

 

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird weiterhin fortgeführt. Schreiben Sie zur Anmeldung eine Mail an sekretariat@leopoldinum.nrw.schule. Zusätzlich zur Notbetreuung wird auch die sogenannte pädagogische Betreuung fortgeführt. Auf Initiative der Schulleitung können dort Schülerinnen und Schüler aller Klassen ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten, wenn sie zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können.

 

Wir freuen uns Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.


Distanzunterricht ab Montag, den 26.04.2021

Ab Montag, den 26.04.2021 muss das Leopoldinum mit allen Schulen im Kreis Lippe zum Distanzunterricht übergehen.

Deshalb starten wir am Dienstag, den 27.04.2021 nach dem Beratungstag mit allen Klassen der Jgst. 5 bis EF auf Distanz. Der Unterricht der Stufe Q1 bzw. die Abiturklausuren der Stufe Q2 finden wie bisher in Präsenz statt.


Das Gesundheitsministerium entscheidet über den Zeitpunkt, wann wir wieder zum Wechselunterricht übergehen dürfen.

Die Änderung tritt dann am Montag nach Bekanntgabe in Kraft. Wir informieren Sie schnellstmöglich.


Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird weiterhin fortgeführt. Schreiben Sie zur Anmeldung eine Mail an sekretariat@leopoldinum.nrw.schule. Die Notbetreuung wird zusätzlich um die sogenannte pädagogische Betreuung erweitert. Auf Initiative der Schulleitung können dort Schülerinnen und Schüler aller Klassen ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten, wenn sie zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können.


Schulbetrieb nach den Osterferien

Das Schulministerium lässt nach der Schulmail vom 08.04.2021 alle Schulen in Nordrhein-Westfalen nach den Osterferien vom 12.04. bis zum 16.04.2021 für eine Woche im Distanzunterricht starten. Die Abschlussjahrgänge Q1 und Q2 sind davon ausgenommen.

Nähere Informationen haben Sie per E-Mail am 09.04.2021 von uns erhalten.

Es gibt weiterhin eine Notbetreuung ausschließlich für die Jahrgangsstufen 5 und 6.  Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Betreuungszeiten nur von 7:40 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden können. 


Schulministerium NRW: Infektionsgeschehen führt zu Maskenpflicht auch während des Unterrichts

Das Bildungsministerium informierte am 21.10.2020 über die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.

Danach besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände sowie im Unterricht und im Umkreis von 150 Metern um das Schulgelände herum.



Was tun, wenn mein Kind Erkältungssymptome zeigt?

Schaubild Wenn mein Kind erkrankt ist

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihre Kinder bei Erkältungssymptomen in die Schule schicken empfehlen wir Ihnen ein vom Kreis Lippe erstelltes Schaubild als Orientierungs- und Entscheidungshilfe.


Betreten des Gebäudes und Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat

Um die sozialen Kontakte gering zu halten und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m zu ermöglichen, soll das Schulgebäude nur von berechtigten Personen betreten werden. 


Wenn Sie ein Anliegen haben, kontaktieren Sie das Sekretariat telefonisch (05231 - 70920) oder per E-Mail (sekretariat@leopoldinum.nrw.schule). Wir helfen Ihnen gern weiter.


Vor dem Sekretariat steht Desinfektionsmittel bereit. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten die Hände. Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Umkreis von 150 m um das Gelände herum und in den Gebäuden ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes Pflicht.

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